Wasserbezugsgebühren

Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben für den Wasserbezug pro m³ Wasserverbrauch eine WASSERBEZUGSGEBÜHR in der Höhe von € 2,31 zu entrichten.

Kann bei unbebauten Grundstücken (Bauparzellen) der Wasserzähler von der Gemeinde vorerst nicht eingebaut werden, so ist monatlich eine Wassergebührenpauschale in der Höhe von € 15,90 zu entrichten.