Kanalbenützungsgebühren

Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine jährliche KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR in der Höhe von € 4,52 pro m³ bezogenem Wasser zu entrichten.

Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke, die an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage nicht angeschlossen sind, wird entweder nach dem Wasserverbrauch oder wenn keine geeignete Messvorrichtung vorhanden ist, pauschal im Ausmaß von 50 m³ je haushaltsangehöriger Person, berechnet. 

Berechnung nach dem Wasserverbrauch:
pro m³ Wasser € 4,52  
oder pauschal pro Person jährlich 50 m³ (= pro Pers.
 € 226,- jährlich)