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Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2025/2026 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 16. März bis 15. Mai 2026 online beantragt werden. Dieser Zuschuss steht in keinem Zusammenhang mit den bisherigen Zuschüssen und ist eigenständig zu betrachten. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für die Gewährung gelistet.
Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens (brutto) abhängig.
1. Hauptwohnsitz in OÖ seit 1. März 2026
2. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:
Einpersonenhaushalt: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883,00 Euro
Mehrpersonenhaushalt: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 Euro
3. Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf das im Antrag bekanntgegebene Konto.