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Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für alle Kinder, die
- jünger als 30 Monate
- für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen, kostenpflichtig.
Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist nach Maßgabe der Bestimmungen der Novelle zum O.ö. Kinderbetreuungsgesetz 2009 für Kinder mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich vom vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt beitragsfrei.
Mögliche anfallende Kosten:
€ 22,-- Kindertransport pro Monat
Werkbeitrag halbjährlich € 34,--
Die Verordnung tritt mit 1. September 2020 in Kraft.